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Normen Europäischer Modellbahnen

Radsatz mit niedrigem Spurkranz

NEM

311.1

Empfehlung
Maße in mm
Ausgabe 1996
 
1. Zweck

Nach NEM 311 kann die Spurkranzhöhe D ohne Beeinträchtigung der horizontalen Führungsfunktion bis auf etwa die Hälfte des Maximalwertes verkleinert werden. Eine noch weitergehende Verkleinerung verbietet sich durch das vorgegebene Mindestmaß für die Spurkranzbreite T.

In diesem Blatt wird beispielhaft ein Radsatz mit geringer Spurkranzhöhe dargestellt.

2. Darstellung für Nenngröße HO

     

Die Mindestradbreite N = 2,8 sollte in diesem Fall möglichst in Verbindung mit dem maximalen Radsatzinnenmaß B = 14,5 mm (ergibt sich laut NEM 310 aus K minus T) angewandt werden.
Eine Verringerung der Radbreite N beeinträchtigt in der Regel zwar nicht die Betriebssicherheit, führt aber zu einem sicht- und hörbaren Einsinken des Rades im Herzstückbereich von Weichen und Kreuzungen.

2.1 Vergleich NEM - NMRA
Das unter 2 dargestellte NEM-Radprofil ist nahezu identisch mit den NMRA-Radprofil nach RP 25 Code 110 (Spurkranzhöhe D = 0,64 mm, Spurkranzbreite T = 0,76 mm, Radbreite N = 2,79 mm).
Nach NMRA-Standard S 4 kann sich in Verbindung mit RP 25 ein geringfügig größeres Radsatzinnenmaß (14,64 mm) ergeben, als nach NEM zulässig. Dies kann zum Spurkranzauflauf an der Herzstückspitze und damit zur Entgleisung führen. NMRA-Radsätze mit RP 25-Profil können daher auf NEM-Gleisen nur eingesetzt werden, wenn das Radsatzinnenmaß B innerhalb des NEM-Toleranzbereichs liegt.

Anmerkung:
Der geringe Unterschied zwischen den NEM- und NMRA- Abmessungen beruht in erster Linie auf der unterschiedlichen Rillenweite im Weichenbereich, bedingt durch die verschiedenartige Fahrzeugstruktur:

- in den USA fast ausschließlich Drehgestellwagen,
- in Europa zahlreiche Lenkachswagen mit großem Radstand.

Letztere bewirken auf den engen Modellbahn-Gleisradien eine stärkere Schrägstellung der Räder und bedingen damit eine größere Rillenweite, d. h. eine kleinere Leitweite C (siehe NEM 310) gegenüber NMRA. Diese kleinere Leitweite in Weichen verlangt die Einhaltung des NEM-Radsatzinnenmaßes von Bmax = 14,5 mm (bei NMRA RP 25, Code 110, S 4 ist Bmax = 14.64 mm).